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Ihr Zahnarzt Notdienst in Wuppertal - Hilfe beim Zahnnotfall

Wenn ein Zahn abbricht oder ausfällt, sollten Sie ihn am besten in Flüssigkeit oder in der Wangentasche aufbewahren. Bei Blutungen ist es hilfreich, wenn Sie ein Tuch auf die betroffene Stelle drücken. Auch wenn Ihnen ein Zahnunfall anfangs nicht schlimm erscheint, kann dieser später schwere Folgen haben. Bitte kontaktieren Sie uns oder den zahnärztlichen Notdienst zeitnah!

Folgende Fragen sollten Sie uns bereits bei der Terminvereinbarung beantworten:

  • Was ist geschehen?
  • Wann ist es passiert?
  • Um welchen Notfall handelt es sich? (Zahnverlust, Zahnschäden, Verletzungen der Zunge oder Lippe, etc.)
  • Wie ist der Unfall passiert?
  • Handelt es sich um Milchzähne oder um bleibende Zähne?
  • Reagieren Sie allergisch auf Antibiotika oder andere Medikamente? Haben Sie weitere Allergien?

Bitte kontaktieren Sie uns im Vorfeld telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren oder suchen Sie den zahnärztlichen Notdienst zeitnah auf.
Zur Behandlung sollten Sie bitte Folgendes dabei haben:
  • Ihre Gesundheitskarte G2 (ggf. EU-Versicherungskarte)
  • Ihren Personalausweis oder alternativ Ihren Reisepass
  • Wenn Ihr (Haupt-) Wohnsitz nicht in Deutschland ist, bzw. Sie nicht in Deutschland versichert sind, wird gewöhnlich eine Bezahlung (bar, gegebenenfalls mit EC Karte oder mit gängigen Kreditkarten) anfallen
  • Patienten ohne Krankenversicherung müssen die Behandlung ebenfalls vor Ort bezahlen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, fällt kein Eigenanteil für die Notfallbehandlung beim Zahnarzt an. Die erforderlichen Leistungen werden mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Wenn es Leistungen gibt, die extra abgerechnet werden oder nicht von der Krankenkasse übernommen werden, muss der Zahnarzt Sie im Voraus darüber informieren. Sollten Sie privat versichert sein, stellen wir Ihnen nach der Behandlung eine Rechnung aus, die Sie an die Krankenversicherung schicken können. Für Patienten, die im Ausland gemeldet sind (und keine EU Versicherungskarte haben) oder für Patienten, die nicht krankenversichert sind, ist die Zahlung nach der Notfallbehandlung direkt erforderlich.
Folgende Fälle gelten als zahnärztlicher Notfall:
  • Verletzungen durch einen Unfall im Bereich der Zähne, dem Mund und Kiefer (Zahn- und Kieferfrakturen, Zungen- und Lippenverletzungen)
  • Nachblutungen nach zahnärztlichen bzw. chirurgischen Eingriffen (z.B. Entfernung von einem Zahn, Weisheitszahn-OP, Behandlung mit Zahnimplantaten)
  • Fieberhafte Infektionen (z.B. Abszesse im Kiefer, eine angeschwollene Backe oder Zahnfleischentzündungen)
Wenn Zahnschmerzen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Zahnarztes auftreten, können Sie einen Notfallzahnarzt in Ihrer Nähe kontaktieren.
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten ist der zahnärztliche Notdienst auch am Wochenende in Bereitschaft für Sie da. Für alle Notfälle im Bereich der Zahn-, Kiefer- und Mundheilkunde können Sie den Notfallzahnarzt aufsuchen.
Es gibt keinen speziellen zahnärztlichen Notdienst für Kinder. Sie können sich jedoch gerne mit Ihrem Kind an jede Notfallzahnarztpraxis wenden.
Denken Sie bitte daran Ihre Versichertenkarte mitzubringen (alles Weitere siehe: Was muss ich bei der Notfallbehandlung mitbringen?). Nach der Behandlung klärt der Zahnarzt Sie in Ihrem individuellen Fall über die Nachsorge auf!